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   BGH, 16.03.2004 - X ZR 23/03   

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https://dejure.org/2004,7165
BGH, 16.03.2004 - X ZR 23/03 (https://dejure.org/2004,7165)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2004 - X ZR 23/03 (https://dejure.org/2004,7165)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2004 - X ZR 23/03 (https://dejure.org/2004,7165)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Angabe von Art und Umfang der Leistungen eines Nachunternehmens und der Namen der eintretenden Nachunternehmen durch die Bieter im Rahmen einer Ausschreibung

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Angebot: Fehlende Angaben nach der VOB/A und zwingender Ausschluss? (fehlende Angaben zu Nachunternehmerleistungen)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbs.; ; VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 b; ; VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschließung eines Angebots wegen unterlassener Angabe der von Nachunternehmern auszuführenden Leistungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 18.09.2007 - X ZR 89/04

    Auschließung eines Angebots wegen fehlender Angaben über von Nachunternehmern zu

    Wie der Senat bereits entschieden hat, gehören zu den "Erklärungen" auch sonstige Erklärungen wie Angaben nach den Formblättern EFB-Preis (Sen.Urt. v. 7.6.2005 - X ZR 19/02, VergabeR 2005, 617), die Vorlage von Mustern (Sen.Beschl. v. 26.9.2006 - X ZB 14/06 zu § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A, BGHZ 169, 131), aber auch Angaben dazu, welche Leistungen der Bieter nicht selbst erbringen, sondern durch Nachunternehmer erbringen lassen will (Sen.Beschl. v. 16.3.2004 - X ZR 23/03, nicht im Druck veröffentlicht).
  • OLG Naumburg, 25.10.2005 - 1 Verg 5/05

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist

    Ein derartiges Angebot, das entgegen den klaren Anforderungen in den Verdingungsunterlagen (hier Ziff. 6 der Bewerbungsbedingungen) nicht nachvollziehbar darstellt, in welchem Umfang Leistungen durch Nachunternehmer erbracht werden sollen, genügt nicht den Anforderungen des § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A (vgl. BGH, Beschl. v. 16.03.2004, X ZR 23/03; OLG Schleswig, Beschl. v. 14.12.2004, 6 Verg 4/04, OLG Dresden, Beschl. v. 11.02.2003, 15 U 1627/01, IBR 2003, 319; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2003, VII-Verg 22/04, Juris; OLG Koblenz, Beschl. v. 07.07.2004, 1 Verg 1 und 2/04,NZBau 2004, 571; BKartA, 1. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 14.07.2004, VK 1-81/04).
  • OLG Naumburg, 18.07.2005 - 1 Verg 5/05

    Unzureichendes Nachunternehmerverzeichnis: Ausschluss!

    aa) Ein Angebot, das entgegen den klaren Anforderungen in den Verdingungsunterlagen (hier Ziff. 6 der Bewerbungsbedingungen) nicht nachvollziehbar darstellt, in welchem Umfang Leistungen durch Nachunternehmer erbracht werden sollen, genügt nicht den Anforderungen des § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A (vgl. BGH, Beschl. v. 16.03.2004, X ZR 23/03; OLG Schleswig, Beschl. v. 14.12.2004, 6 Verg 4/04, OLG Dresden, Beschl. v. 11.02.2003, 15 U 1627/01, IBR 2003, 319; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2003, VII-Verg 22/04, Juris; OLG Koblenz, Beschl. v. 07.07.2004, 1 Verg 1 und 2/04, NZBau 2004, 571; BKartA, 1. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 14.07.2004, VK 1-81/04).
  • OLG Schleswig, 14.12.2004 - 6 Verg 4/04

    Ausschließung eines Angebots wegen Fehlens der Nachunternehmererklärung

    Der Beschluss Vergabekammer befindet sich im Einklang mit der einhelligen Rechtsprechung zur Frage der Relevanz einer fehlenden - geforderten - Nachunternehmererklärung im Vergaberecht (vgl. - jüngst - BGH, Beschl. v. 16.03.2004, X ZR 23/03, n. v.; OLG Dresden, Beschl. v. 11.02.2003, 15 U 1627/01, IBR 2003, 319 [Ls.]; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2003, VII-Verg 22/04, Juris [zu Tz. 48, 49]; OLG Koblenz, Beschl. v. 07.07.2004, 1 Verg 1 und 2/04, NZBau 2004, 571 [Ls. 3]; BKartA, 1. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 14.07.2004, VK 1-81/04).
  • VK Sachsen, 14.02.2006 - 1/SVK/005-06

    Unpräzise Ordungszahlen im Nachunternehmerverzeichnis

    Gleichwohl wurde die Rechtsfolge bei unzureichender, nicht eindeutig vorgenommener und nicht eindeutig zuordenbaren Angaben im Nachunternehmerverzeichnis bereits mehrfach höchstrichterlich entschieden (BGH, Beschluss vom 16.03.2003 - X ZR 23/03, OLG Schleswig, Beschluss vom 08.12.2005 - 6 Verg 12/05, OLG Naumburg, Beschluss vom 25.10.2005 - 1 Verg 5/05, OLG Naumburg, Beschluss vom 18.07.2005 - 1 Verg 5/05), so dass die Antragstellerin mit ihrem unterbreiteten Angebot keinerlei Chance auf den Zuschlag eingeräumt werden konnte.
  • VK Südbayern, 02.12.2005 - Z3-3-3194-1-48-10/05

    Nicht nachvollziehbares Angebot: Ausschluss!

    Ein Angebot, das entgegen den klaren Anforderungen in den Verdingungsunterlagen (hier Ziff. 6 der Bewerbungsbedingungen) nicht nachvollziehbar darstellt, in welchem Umfang Leistungen durch Nachunternehmer erbracht werden sollen, genügt nicht den Anforderungen des § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A (vgl. BGH, Beschl. v. 16.03.2004, X ZR 23/03; OLG Schleswig, Beschl. v. 14.12.2004, 6 Verg 4/04, OLG Dresden, Beschl. v. 11.02.2003, 15 U 1627/01, IBR 2003, 319; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2003, VII-Verg 22/04, Juris; OLG Koblenz, Beschl. v. 07.07.2004, 1 Verg 1 und 2/04, NZBau 2004, 571; BKartA, 1. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 14.07.2004, VK 1-81/04).
  • VK Saarland, 01.03.2005 - 1 VK 01/05

    Angebot mit VOB-abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Dies erfordere, dass hinsichtlich jeder Position der Leistungsbeschreibung alle zur Kennzeichnung der insoweit angebotenen Leistungen geeigneten Parameter bekannt seien, deren Angaben den Bieter nicht unzumutbar belasteten, aber ausweislich der Ausschreibungsunterlagen gefordert wären, sodass sie als Umstände ausgewiesen seien, die für die Vergabeentscheidung relevant sein sollten (BGH Beschluss vom 18.02.2003 ­ Aktenzeichen: X zw 43/02, Urteil vom 16.03.2004 ­ Az: X ZR 23/03).
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